Allgemeine Geschäftsbedingungen von CMMC GmbH

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Form

1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der CMMC GmbH, Emilienstraße 45, 09131 Chemnitz (nachfolgend „CMMC“), gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn CMMC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

3. Diese AGB gelten – in der jeweils aktuellen Fassung – auch für künftige Rechtsgeschäfte gleicher Art mit demselben Kunden, ohne dass CMMC erneut darauf hinweisen muss.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen mindestens der Textform (E-Mail ausreichend), soweit gesetzlich nicht strengere Form vorgeschrieben ist.

 

  1. Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen, Vertraulichkeit

1. Angebote von CMMC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. CMMC kann dieses innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen, durch Auftragsbestätigung, Leistungsbeginn oder Warenversand.

3. An allen im Zusammenhang mit Angeboten/Bestellungen überlassenen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Kalkulationen) behält CMMC Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung von CMMC nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen herauszugeben bzw. unwiderruflich zu löschen.

4. Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen. Ausnahmen gelten für offenkundige oder rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen.

 

  1. Leistungsgegenstand, Mitwirkungspflichten, Änderungen

1. Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung, ggf. ergänzt durch Spezifikationen, Pflichtenhefte oder Zeichnungen (zusammen „Vertragsunterlagen“).

2. Der Kunde hat CMMC rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Freigaben, Materialien, Daten, Zugänge sowie Mitwirkungen bereitzustellen. Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkungen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Change Requests nach Vertragsschluss (Änderungen/Erweiterungen) bedürfen einer einvernehmlichen Anpassung von Terminen, Vergütung und ggf. technischem Umfang (Change-Order-Prozess).

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Sicherheit

1. Preise verstehen sich ab Werk (EXW, mangels anderer Vereinbarung), zzgl. Verpackung, Versand, Versicherung, eventueller Abnahme-/Prüfkosten sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

3. CMMC ist berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei kundenspezifischen Fertigungen.

4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; § 320 BGB bleibt unberührt.

 

  1. Lieferzeit, Termine, Teillieferungen, Annahmeverzug

1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind.

2. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten, Beistellungen und vereinbarten Zahlungen voraus.

3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gesondert abrechenbar.

4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, kann CMMC Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens (einschließlich Mehrkosten, Lagergeld) verlangen; zugleich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung auf den Kunden über.

 

  1. Versand, Gefahrübergang, Verpackung, Versicherung

1. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der Versand auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Frachtführer/Spediteur am Werk/Lager von CMMC über.

2. Eine Transportversicherung schließt CMMC nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden ab.

3. Verpackungen werden – soweit nicht anders vereinbart – gesondert berechnet und nicht zurückgenommen, außer es besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht.

 

  1. Abnahme (Werk-/Maschinenleistungen)

1. Ist eine Abnahme vereinbart oder der Leistung nach Art und Umfang üblich, erfolgt sie nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch CMMC, grundsätzlich am Sitz von CMMC.

2. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

3. Erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abnahmeaufforderung keine Abnahme aus Gründen, die CMMC nicht zu vertreten hat, gilt die Leistung als abgenommen (Fiktion), sofern CMMC hierauf hingewiesen hat.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

1. CMMC behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

2. Verarbeitung/Vermischung/Verbindung erfolgt für CMMC als Hersteller i. S. d. § 950 BGB; CMMC erlangt (Mit-)Eigentum im Verhältnis der Werte.

3. Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags an CMMC ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt); CMMC nimmt die Abtretung an.

4. Der Kunde hat Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Schutzrechte, Rechte Dritter, Freistellung

1. An von CMMC entwickelten Ergebnissen, Zeichnungen, Fertigungsunterlagen, Software, Daten und Know-how stehen CMMC – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – die urheber-/schutzrechtlichen Positionen zu; der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen, einfachen, nicht übertragbaren Rechte.

2. Stellt der Kunde Spezifikationen, Daten, Vorlagen oder Material, garantiert er, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt CMMC von Ansprüchen Dritter frei, die auf eine solche Verletzung zurückgehen.

 

  1. Gewährleistung (Sach-/Rechtsmängel)

1. Für Lieferungen gilt: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen) zu rügen; verdeckte Mängel ebenso nach Entdeckung. § 377 HGB gilt ergänzend.

2. Bei berechtigten Mängeln leistet CMMC nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder – bei nicht unerheblichem Mangel – zurücktreten.

3. Ausgeschlossen sind Ansprüche bei nur unerheblicher Abweichung, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, fehlerhafter Montage/ Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, sowie bei Änderungen/Instandsetzungen ohne Zustimmung von CMMC.

4. Frist: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme; längere gesetzliche Fristen (z. B. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634a BGB) bleiben unberührt.

5. Für Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Regelungen; etwaige Freistellungsansprüche beschränken sich auf die typischen, vorhersehbaren Kosten.

 

  1. Haftung

1. CMMC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien.

2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von CMMC auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CMMC.

 

  1. Force Majeure (Höhere Gewalt)

1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Lieferkettenstörungen, Energie-/Rohstoffknappheit, Cyber-Angriffe) befreien sie für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht.

2. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Störung länger als 90 Tage, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils kündigen/teilweise zurücktreten.

 

  1. Exportkontrolle, Sanktionen, Compliance

1. Die Erfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Export-, Import- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Vorschriften einzuhalten und CMMC auf Verlangen entsprechende Informationen/Unterlagen zu liefern.

2. Der Kunde sichert Compliance mit geltendem Recht zu (u. a. Antikorruption, Kartell-, Menschenrechts- und Arbeitsschutzvorgaben) und verpflichtet sich, keine Vorteile anzubieten, die gegen entsprechende Normen verstoßen.

 

  1. Datenschutz

CMMC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung/-durchführung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO und den Hinweisen in der Datenschutzerklärung unter https://www.cmmc-engineering.com/de/datenschutz. Der Kunde informiert seine Ansprechpartner über diese Verarbeitung.

 

  1. Abtretung, Subunternehmer, Erfüllungsort

1. Der Kunde darf Ansprüche gegen CMMC nur mit vorheriger Zustimmung von CMMC abtreteten; § 354a HGB bleibt unberührt.

2. CMMC darf sich Subunternehmern bedienen, bleibt aber verantwortlich für deren Leistung.

3. Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern nichts anderes vereinbart – der Sitz von CMMC.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist – Chemnitz. CMMC ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

  1. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://www.cmmc-engineering.com/de/datenschutz abrufbar.

 

Stand: 24.03.2026

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